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Mai 5, 2019

Bauvorhaben sind dynamische Vorgänge

  Erweist sich nach Fertigstellung des Objektes dessen Zuordnung zu einer Honorarzone als nicht (mehr) zutreffend, ist die vereinbarte Honorarzone für die Abrechnung nicht mehr bindend. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.06.2018 - 7 U 33/17)