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... auch wissenswert!

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die VOB Teil A wurde am 19. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 20. Februar 2019 informiert, dass der geänderte Abschnitt 1 der VOB/A ab dem 01. März 2019 anzuwenden ist. Dies sind die wichtigsten Änderungen:

  • Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
  • Direktauftrag bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Abgabe mehrerer Hauptangebote zulässig, unabhängig davon, ob sich die Hauptangebote sachlich-technisch oder nur preislich unterscheiden
  • Nachforderung von Unterlagen detaillierter geregelt

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) oder dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Text.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wird im Laufe des Jahres alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2019 herausgeben.