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August 6, 2019

Baukostenobergrenze in RBBau als vereinbarte Beschaffenheit

Die Einhaltung einer vereinbarten Baukostenobergrenze stellt eine Hauptleistungspflicht des Planers dar. Die in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) enthaltenen Klauseln zu Obergrenzen für die Baukosten sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - VII ZR 266/17