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Praxistipp

Praxistipp 09-2021: Darf der Architekt nach Fertigstellung „sein“ Objekt betreten?

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen eine Architektin oder ein Architekt auch nach Fertigstellung den Zutritt zum Bauwerk erhalten möchte. Ein solches Recht kann sich aus  dem Urheberrechtsgesetz (§ 25 Abs.1 UrhG) ergeben, was jedoch nur sehr selten der Fall sein dürfte. Ob dieses Zutrittsrecht einer vertraglichen Regelung zugänglich ist, hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden und ist Gegenstand unseres Praxistipps.

Daneben haben wir Neues aus unserer Anwaltskanzlei zu berichten.

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