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Praxistipp

Umsatzsteuersenkung – bei Planerleistungen nicht zu Ende gedacht?

Wer hat bei der Vergabe von Bau- und Planerleistungen ein Interesse an der befristeten Umsatzsteuersenkung? Alle Auftraggeber, die nicht zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit ihrer Investition berechtigt sind. Denn sie zahlen, wenn die Vollendung der Leistungen in den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 („Absenkungszeitraum“) fällt, für die gesamte Leistung nur 16% Umsatzsteuer. Welche Konsequenzen dies für Architekten- und Ingenieurleistungen haben kann, bei denen die HOAI-Leistungsbilder als Grundlage der vertraglichen Leistungsinhalte vereinbart wurden, wird im nachfolgenden Kurzbeitrag aufgegriffen.

Lesen Sie unseren Praxistipp 2020-07 zur aktuellen Umsatzsteuersenkung.