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Kostenabweichung als Kündigungsgrund?

Beim Bauen im Bestand berechtigt eine Kostenabweichung von 21% den Bauherrn nicht, den Architektenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 - 3 U 36/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - VII ZR 167/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)