Steigende Baukosten angemessen berücksichtigen!
Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. stellt fest, dass immer häufiger Vergabeverfahren vorzeitig beendet und aufgehoben werden, da eingehende Angebote die von öffentlichen Auftraggebern geschätzten Kosten teils deutlich übersteigen. Der Verband kritisiert insbesondere die damit einhergehenden Nachteile für die Bauwirtschaft.
Honorarvorgaben der HOAI bei Vergaben des Bundes nicht verbindlich
Bund ist verpflichtet, dem Urteil des EuGH innerstaatlich Geltung zu verschaffen.
2.Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.08.2019, VK 2 - 60/19
Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen
Für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B sind die tatsächlich erforderlichen Kosten der über 10 v.H. hinausgehenden Leistungsbestandteile zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich.
BGH, Urteil vom 08.08.2019, VII ZR 34/18
Baukostenobergrenze in RBBau als vereinbarte Beschaffenheit
Die Einhaltung einer vereinbarten Baukostenobergrenze stellt eine Hauptleistungspflicht des Planers dar. Die in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) enthaltenen Klauseln zu Obergrenzen für die Baukosten sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - VII ZR 266/17
HOAI nach dem EuGH-Urteil
Mindest- und Höchstsätze weg: Am 4. Juli 2019 hat der EuGH die Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen der HOAI für europarechtswidrig erklärt.
Bauvorhaben sind dynamische Vorgänge
Erweist sich nach Fertigstellung des Objektes dessen Zuordnung zu einer Honorarzone als nicht (mehr) zutreffend, ist die vereinbarte Honorarzone für die Abrechnung nicht mehr bindend.
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.06.2018 - 7 U 33/17)
Rechtsanwältin Koch
Seit dem 02. Mai 2019 verstärkt Frau Rechtsanwältin Franziska Koch das Team der Anwaltskanzlei.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 20. Februar 2019 informiert, dass der geänderte Abschnitt 1 der VOB/A ab dem 01. März 2019 anzuwenden ist. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Neuerungen
Kostenschätzung fehlerhaft – Schadenersatz!
Der Architekt ist gegenüber seinem Auftraggeber gehalten, stets dessen wirtschaftliche Belange zu beachten. Hierzu gehört insbesondere eine zutreffende Beratung über die voraussichtlich entstehenden Baukosten
Mehrere Haupt-, Doppel- oder Nebenangebote: was ist zulässig?
Grundsätzlich ist der Bieter berechtigt, zwei oder mehrere, technisch verschiedene Hauptangebote abzugeben wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich festlegt, daß ein Bieter nur ein Hauptangebot abgeben darf