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Aktuelles

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Kostenabweichung als Kündigungsgrund?

Beim Bauen im Bestand berechtigt eine Kostenabweichung von 21% den Bauherrn nicht, den Architektenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 - 3 U 36/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - VII ZR 167/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Steigende Baukosten angemessen berücksichtigen!

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. stellt fest, dass immer häufiger Vergabeverfahren vorzeitig beendet und aufgehoben werden, da eingehende Angebote die von öffentlichen Auftraggebern geschätzten Kosten teils deutlich übersteigen. Der Verband kritisiert insbesondere die damit einhergehenden Nachteile für die Bauwirtschaft.

Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen

Für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B sind die tatsächlich erforderlichen Kosten der über 10 v.H. hinausgehenden Leistungsbestandteile zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich. BGH, Urteil vom 08.08.2019, VII ZR 34/18