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Aktuelles

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Baukostenobergrenze in RBBau als vereinbarte Beschaffenheit

Die Einhaltung einer vereinbarten Baukostenobergrenze stellt eine Hauptleistungspflicht des Planers dar. Die in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) enthaltenen Klauseln zu Obergrenzen für die Baukosten sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - VII ZR 266/17

Bauvorhaben sind dynamische Vorgänge

  Erweist sich nach Fertigstellung des Objektes dessen Zuordnung zu einer Honorarzone als nicht (mehr) zutreffend, ist die vereinbarte Honorarzone für die Abrechnung nicht mehr bindend. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.06.2018 - 7 U 33/17)

Erfolgreich kommunizieren am Bau

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Die nächsten Seminartermine

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages einschließlich HOAI-Abrechnung Dienstag, 29.01.2019 
in Frankfurt Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages einschließlich HOAI-Abrechnung Mittwoch, 30.01.2019
 in Nürnberg...
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