Wir bieten Ihnen Firmenseminare rund um das Bau- und Architektenrecht an, die individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestaltet und auch vor Ort bei Ihnen durchgeführt werden können. Als Schwerpunktthemen für ganztägige Veranstaltungen bieten sich folgende Punkte an:
– richtig kontrollieren und reagieren!
Sie erfahren, wie Sie Haftungsrisiken im Rahmen der Bauüberwachung vermeiden.
Im Seminar werden die Erfordernisse der technischen und rechtlichen Bauüberwachungstätigkeit anhand von Beispielen leicht verständlich dargestellt. Sie erhalten eine systematische Anleitung zur Abwicklung der Kontrolltätigkeit.
rechtssichere finanzielle Bauabwicklung
Die wirtschaftliche und finanzielle Bauabwicklung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Architekten und Ingenieure im Rahmen der Leistungsphase 8. Auch die Abnahme als wesentliche Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung gehört zu den Kernleistungen.
Sie erfahren, anhand von Beispielen und Mustertexten, wie Sie Abnahme und Rechnungsprüfung korrekt durchführen.
– richtiges Störungs- und Nachtragsmanagement im Bauablauf!
Sie erfahren, wie Sie Bauzeitstörungen entgegenwirken bzw. mit Störungen richtig rechtlich umgehen.
Im Seminar werden darüber hinaus die Grundlagen des Nachtragsrechts anhand von Beispielen leicht verständlich dargestellt. Sie erhalten eine systematische Anleitung zum Umgang mit Nachtragssituationen.
– richtige Vertragsgestaltung und Abrechnung
Die aktuelle HOAI enthält ganz grundlegende und strukturelle Veränderungen, die Architekten und Ingenieure können müssen, um ihre Honoraransprüche zu sichern.
Sie erfahren, anhand von Beispielen und Mustertexten, wie Sie Ihre Honorarabrechnung nach neuem Recht korrekt durchführen.
rechtssichere Verträge – nachtragssichere Ausschreibung
Sowohl die Bauvertragsgestaltung wie auch die rechtlichen Vorgaben für Leistungsbeschreibungen und LVs sind für Architekten und Ingenieure von zentraler Bedeutung.
Sie erfahren, anhand von Beispielen und Mustertexten, wie Sie Haftungsrisiken im Rahmen der Bauvertragsgestaltung vermeiden.
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Am 01. Januar 2018 ist das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft getreten. Damit verbunden sind wesentliche Änderungen und Neuerungen für alle am Bau Beteiligten. Das Seminar verschafft einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des BGB und gibt Handlungsempfehlungen.