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Praxistipp

Praxistipp 01-2023: Urteil zum Widerrufsrecht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Widerrufsrecht – Bei unterlassener Aufklärung und daraufhin erfolgtem Widerruf müssen Verbraucher nicht zahlen!

Hintergrund des Urteils des EuGH sind die EU-Regeln für sogenannte Haustürgeschäfte, also Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des beauftragten Unternehmens, beispielsweise in den Räumen von Verbrauchern, abgeschlossen werden.

Hintergrund des Urteils des EuGH sind die EU-Regeln für sogenannte Haustürgeschäfte, also Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des beauftragten Unternehmens, beispielsweise in den Räumen von Verbrauchern, abgeschlossen werden.

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